Die Energiekrise hält die gesamte Welt weiterhin in Atem und deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich viele Mitbürger die Frage stellen, wie sie ganz persönlich aus der Abhängigkeit von fossilen Energien herauskommen. So ist auf der Homepage der Stadt Walldorf in den veröffentlichten Sitzungsvorlagen des Gemeinderates für den 4. Oktober zu lesen, dass bis zum 31. August bereits 140 Förderanträge für Fotovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einer PV Gesamtleistung von 1 230 Kilowattpeak (kwp) eingegangen sind. Diese Anlagen werden soviel Strom produzieren, wie 450 durchschnittliche Zweipersonenhaushalte im Jahr verbrauchen (Wärmeproduktion ausgeschlossen).
Übrigens: 140 PV-Anlagen sind fast 20 Prozent aller heute verfügbaren Anlagen, die 13 Prozent mehr Strom erzeugen werden.
Viele der beauftragten Anlagen werden wahrscheinlich noch etwas auf sich warten lassen: Entweder aufgrund fehlender Materialien (Solarmodule und Wechselrichter) oder voller Auslastung der Installateure.
Wir Grünen gehen jedoch davon aus, dass noch viel mehr Walldorfer Interesse an einer PV-Anlage zeigen würden, wenn sie mehr darüber wissen würden. Unter anderem hören wir von einigen, dass sie das Förderprogramm nicht sehr einfach verstehen. Die für die Sitzung am 4. Oktober vorgeschlagenen Änderungen werden hier bereits einige Dinge vereinfachen.
Dennoch möchten wir die Chance nutzen, um hier ein paar Förder-Beispiele anhand von fiktiven Gegebenheiten darzustellen:
Beispiel 1: Doppelhaushälfte oder Reihenhaus mit kleiner Dachfläche ausreichend für 8 kWp, ohne Batteriespeicher
Jede kWp der PV-Anlage fördert die Stadt Walldorf mit 500 Euro, in diesem Fall also mit 4000 Euro.
Beispiel 2: Einfamilienhaus mit großer Dachfläche ausreichend für 24 kWp, plus einem Batteriespeicher mit 10 kWh
Bei 500 Euro pro kWp läge die Förderung in diesem Fall für die PV-Anlage bei 24 x 500 Euro = 12 000 Euro. Allerdings wird maximal eine Förderung von 10 000 Euro gewährleistet.
Zusätzlich gibt es eine Förderung für den Batteriespeicher. Die Größe der geförderten Batterie ist hier abhängig von der Größe der PV-Anlage. Bisher waren dies maximal 7,2 kWh, mit der Anpassung vom 4.10. wird dies auf 10 kWh angehoben. Für jede kWh gibt es dann noch einmal 500 Euro, in unserem Beispiel 5 000 Euro.
Insgesamt würde man hier also 15 000 Euro von der Stadt Walldorf erhalten.
Beispiel 3: Nachträglicher Batteriespeicher von 10 kWh für bestehende PV-Anlage von 15 kWp, um den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu erhöhen.
Auch in diesem Fall ist die Fördermenge abhängig von der Größe der PV-Anlage, allerdings bekommt man nur noch 250 Euro pro kWh Speicher. Nach neuer Richtlinie vom 4. Oktober wären dies bei 15 kWp installierter PV-Anlage maximal 9 kWh geförderter Speicher. Obwohl also ein größerer Speicher mit 10 kWh installiert wird, werden nur 9 kWh gefördert. Dies wären also 9 x 250 Euro = 2 250 Euro.
Für die Beispiele übernehmen wir keine Garantie auf Richtigkeit, insbesondere da dieser Artikel vor dem Beschluss der Sitzung am 4. Oktober geschrieben wurde. Die momentan gültigen und detaillierten Förderrichtlinien lassen sich jederzeit auf der Homepage der Stadt nachlesen und nur der offizielle Förderbescheid der Stadt ist am Ende bindend.
Für die Walldorferinnen und Walldorfer lohnt sich ein Umstieg nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen. Starten Sie Ihre persönliche Energiewende und nutzen Sie die Förderprogramme der Stadt.
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