Bei der Sitzung des Gemeinderates am 08.11.2022 ging es um die Beschlussfassung zur zeitgemäßen Änderung der bestehenden Altstadtsatzung. Die Satzung gilt für einen abgegrenzten Kernbereich der Stadt Walldorf. Die Stellungnahme für die Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen hielt Stadtrat Hans Wölz.
Um es gleich vorweg zu sagen, die gestalterischen Festlegungen hinsichtlich der Baukörper und Fassaden mit den material- und fertigungstechnischen Bedingungen finden unsere Zustimmung.
Zu der Neufassung der Altstadtsatzung im § 6 Abs 7 und 8 bezüglich der Errichtung von Solaranlagen möchte ich noch einige Anmerkungen machen.
In Deutschland wurden im vergangenen Jahr etwa 240.000 Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 5,3 Gigawatt neu installiert. Solaranlagen erwiesen sich damit erneut als beliebteste Energiewende-Technologie. Nie zuvor haben die Bürgerinnen auf privaten Dächern mehr Photovoltaik-Anlagen installiert. Die aktuellen Zahlen zeigen eine überwältigende solartechnische Akzeptanz und Investitionsbereitschaft bei privaten Verbrauchern, wie die vielen Solaranlagen auch in unserer Stadt veranschaulichen. Für das neu aufgelegte Förderprogramm der Stadt „Photovoltaik für Wohngebäude“ wurden von den 2Mio Euro im Haushalt vorgesehen Mittel bereits für 1,6Mio Euro Förderzusagen erteilt. Und täglich kommen weitere Anträge auf Förderung hinzu. Dies zeigt, dass die Walldorfer Bevölkerung bereit ist, auch bei erheblichem eigenem Einsatz von privatem Geld in Solaranlagen auf ihren Dächern zu investieren.
Erfreulich ist, dass die Verwaltung aufgrund der Vorberatungen und Diskussionen im Ausschuss für Technik, Umwelt, Planung und Verkehr mit der vorgelegten Änderung der Altstadtsatzung die bisherige Einschränkung oder gar Verhinderung zur Errichtung von Solaranlagen weitgehend aufgehoben hat. Jetzt können auch auf vom öffentlichen Straßenraum sichtbaren Dachflächen Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen errichtet werden. Sie sind im Grundsatz ohne Gewährung einer Ausnahme zulässig. Wir sind fest überzeugt, dass die Verwaltung im vorgesehen Kenntnisgabeverfahren die erforderliche Kompetenz besitzt, um mit den Bauwilligen von Solaranlagen bei unterschiedlichen Anordnungsvorstellungen von Solarmodulen eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Altstadtsatzung zu finden.
Der dramatische Klimawandel mit gigantischen Gletscherschmelzen, Überschwemmungen, Zunahme von zerstörerischen Stürmen, Starkregen und Hitzewellen, Megafeuer, Anstieg des Meeresspiegels, tauender Permafrost usw. machen deutlich, dass uns die Zeit davonläuft. Neben der Leistung der Solarenergie für den Klimaschutz macht der Krieg in der Ukraine sehr deutlich, dass wir noch schneller von den fossilen Energieträgern loskommen müssen, um weniger erpressbar zu sein.
Gehandelt werden muss jetzt. Und jede Dachfläche mit erneuerbaren Energien ist ein Baustein für den Klimaschutz und ein Weg aus der Abhängigkeit bei fossilen Brennstoffen von diktatorischen Systemen.
Der Chef der Vereinten Nationen Antonio Guterres hat in seiner Eröffnungsrede auf dem Weltklimagipfel im ägyptischen Scharm El-Scheich am Montag folgenden Satz gesprochen: “Wir sind auf der Autobahn in die Klimahölle und haben den Fuß immer noch auf dem Gaspedal.“
Selbst das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Klimaschutz Verfassungsrang hat und der Schutz der kommenden Generationen nicht ausreichend stattfindet, aber eben heute organisiert werden muss.
Solarstrom vom eigenen Dach oder vom Dach des Mietshauses ist heute der mit Abstand günstigste Strom. Er kann teures Heizöl und Heizgas ersetzen ebenso wie teures Benzin und Diesel bei Elektroautos. Wir sind dafür, dass die Bewohner aller Häuser in Walldorf selbst billigen, preisstabilen, erneuerbaren Strom erzeugen können und damit immer weniger auf klimaschädliche Energieversorgung mit Erdöl, Kohlestrom und Erdgas angewiesen sind. Gleichzeitig wird die Versorungungssicherheit mit Energie erhöht.
Die vorgelegte Änderung der Altstadtsatzung ermöglicht den Bewohnern, im Geltungsbereich der Satzung großflächige Solaranlagen zu errichten. Wir stimmen deshalb dem Beschlussvorschlag
- Änderungsentwurf der Altstadtsatzung
- Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Altstadtsatzung
zu.
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