Überarbeitung Räum- und Streupflichtsatzung

Am 30, Januar beriet der Gemeinderat der Stadt Walldorf über eine Änderung der Räum- und Streupflichtsatzung. Für die Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen übernahm Stadtrat Maximilian Himberger die Stellungnahme.

Heute sollen wir über eine Änderung der Räum- und Streupflichtsatzung entscheiden. Die beiden wesentlichen Punkte sind dabei die Änderung der Uhrzeiten an Wochenenden sowie die Lockerung des Verbots von Streusalz.

Bei der Änderung bezüglich der Uhrzeit, zu der geräumt werden muss, können wir von Bündnis 90/Die Grünen mitgehen. Samstags um 8 Uhr und sonntags um 9 Uhr erscheint uns aus den genannten Gründen sinnvoll und auch die umliegenden Gemeinden haben die Uhrzeiten zum Teil schon so festgelegt.

Die Nutzung von Streusalz haben wir in unserer Fraktionssitzung nochmals vertieft diskutiert und sind mehrheitlich der Meinung, dass wir aus ökologischen Gründen weiterhin das private Streuen von Salz und ähnlichen auftauenden Streumitteln per Satzung untersagen sollten. Das Umweltbundesamt schreibt dazu – ich zitiere: 

„Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.“

Und weiter:

Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserversorgung und zu Nährstoffungleichgewichten.“

Gründe genug, auf die Nutzung von Streusalz zu verzichten – zumal die Satzung mit dem entsprechenden Passus nun schon seit 1990 gilt. Die Bürgerinnen und Bürger hier in Walldorf sind also schon seit über 30 Jahren ohne Streusalz durch den Winter gekommen. Wir sind hier in Walldorf ja eigentlich immer darum bemüht, die ökologische Themen weiter zu stärken und voranzubringen – ein Turnback hin zum Streusalz erschließt sich uns hier deshalb nicht.

Uns ist bewusst, dass auch heute schon trotz Verbot Salz zum Einsatz kommt – manche Leute gehen das Risiko solcher Verstöße eben ein, das bleibt nie aus. Eine offizielle Ausnahme von dieser Regelung, vor allem mit dieser doch eher schwammigen Formulierung (was genau ist vergleichbar mit Eisregen? Ist es schon festgetretener Schnee? Wie genau ist ein geringer Einsatz von Salz definiert?) würde unserer Meinung nach aber Tür und Tor öffnen für einen flächendeckenden Salz-Einsatz. Das wollen wird unbedingt vermeiden.

Auch die umliegenden Gemeinden haben in ihrer Satzung die Nutzung von Streusalz ausgeschlossen. Kollege Wilfried Weisbrod, der heute leider nicht anwesend sein kann, hat über seine Tätigkeit als Kreisrat übrigens zufällig mitbekommen, dass der Gemeinderat in Waibstadt auch heute Abend seine Streupflichtsatzung ändert. Das Streusalz-Verbot wird dabei nicht angetastet. 

Daher die Frage: Lässt sich der Passus mit dem Streusalz getrennt abstimmen? Ansonsten lehnen wir die Änderung in der Beschlussvorlage mehrheitlich ab.

Vielen Dank!

Link zur Sitzung mit den Unterlagen:

https://www.walldorf.de/rathaus/verwaltung/gemeinderat-ausschuesse/sitzungen/detail/sitzung-des-gemeinderats-am-30-januar

Maximilian Himberger
Maximilian Himberger

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