In der Sitzung am 10, Mai 2022 ging es im Gemeinderat erneut um die Sicherung der Storchenwiese als Lebensraum für Störche und andere Lebewesen. Die Rede für die Fraktion hielt Stadtrat Maximilian Himberger.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Renschler, Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Weißstorch ist das inoffizielle Wappentier der Stadt Walldorf. Auf der Storchenwiese hat er einen wichtigen Lebensraum: Die eigens aufgestellten Horst-Türme werden zur Brut genutzt, auf der Wiese selbst findet er seine Nahrung. Und auch an der benachbarten Müllhalde kann man oft sehr viele Störche beobachten, wie sie auf dem Zaun Ausschau nach ihrer Beute halten.
Rundum kann man sagen: Dem Storch geht es gut hier bei uns in Walldorf.
Aber warum soll die Storchenwiese dann einen Schutzgebietsstatus nach Paragraph 29 des Bundesnaturschutzgesetzes bekommen? Gibt es hier nicht genug Weißstörche?
Zu dieser Frage möchte ich etwas weiter ausholen:
Im Naturschutz ist es sehr wichtig, nicht nur kleinräumigen, lokale Vorkommen zu betrachten, sondern das Vorkommen auf großen Maßstabsebenen und dessen zeitliche Entwicklung im Blick zu haben.
So kann man auf einer Karte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, auf der die von Weißstörchen besetzten Horststandorten aus den Jahren 2015 bis 2019 kartiert sind, gut erkennen, dass der Weißstorch zwar hier bei uns im Oberrheingraben sowie beispielsweise entlang der Donau und am Bodensee größere Vorkommen aufweist – schon im benachbarten Kraichgau oder im Stuttgarter Raum jedoch fast keines mehr. Landesweit gesehen haben wir hier also eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, die bestehenden Lebensräume dieser Vogelart zu erhalten.
Außerdem ging es dem Storch noch nicht immer so gut wie heute – durch die Umwandlung zahlreicher Feuchtwiesen zu Acker- und Bauland ging sein Lebensraum noch vor wenigen Jahrzehnten immer weiter zurück. Erst durch große Bemühungen, den Weißstorch wieder anzusiedeln, konnte die Population wieder gestärkt werden. Auch heute erholt sich der Bestand immer weiter. Das sieht man auch an der Roten Liste für Brutvögel, auf der Vogelarten nach Grad ihrer Gefährdung aufgelistet sind. Der Weißstorch konnte dort auf der aktuellen Liste aus dem Jahr 2021 im Vergleich zur vorherigen aus dem Jahr 2016 von der Kategorie 3: gefährdet auf die sogenannte Vorwarnliste wechseln – das bedeutet, dass sein Bestand deutschlandweit zumindest nicht mehr akut gefährdet ist. Er sollte aber trotzdem weiter beobachtet und entsprechend geschützt werden. Die Vergangenheit zeigt also, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, hier so viele Störche beobachten zu können. Wir sollten uns deshalb mit eben einem solchen Schutzstatus auch nachhaltig bemühen, seine Lebensräume zu schützen.
Von einem nachhaltig angelegten Schutzgebiet auf der Storchenwiese, wie es der NABU schon im Jahr 2019 angestoßen hat – danke nochmals dafür! – profitiert auch nicht nur der Weißstorch! Auch für weitere Vogelarten ist die Feuchtwiese am Ortsausgang Richtung Nußloch ein wichtiges Rast- oder sogar Brutgebiet. So hat der NABU dort laut einer Kartierung mit dem Stand 2019 beispielsweise schon den Kiebitz, den Zwergtaucher, die Krickente, das Braunkehlchen oder die Wasserralle beobachtet. Auf der Wiese kommen seltene Pflanzenarten wie die Nelken-Sommerwurz oder die Echte Schlüsselblume vor und auch beispielsweise gefährdete Schmetterlingsarten finden auf der Storchenwiese einen Lebensraum.
Ein muss uns jedoch klar sein: Frösche werden wir auf der Storchenwiese keine schützen können. Das gehört zum sogenannten Zielkonflikt, der im Naturschutz oft diskutiert wird. Manchmal schließt der Schutz einer Art eben den Schutz einer anderen aus.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen stimmen trotzdem für eine Unterschutzstellung der Storchenwiese nach Paragraph 29 Bundesnaturschutzgesetzt und die Aufstellung einer entsprechenden Schutzsatzung.
Außerdem unterstützen wir ausdrücklich, dass unabhängig davon die Beantragung eines Naturschutzgebietes gemäß des Beschlusses aus dem Jahr 2019 weiter verfolgt wird.
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