Schulentwicklung in Walldorf

Link zur Vorlage der Stadt Walldorf

Kommentar zum Sitzungsverlauf:

Am 05. Mai sollte es nun endlich soweit sein, dass Elternvertreter*innen und Schülervertreter*innen mitreden, wie Schule in Walldorf sich entwickelt.

Wir wollten die Vorlage, die ursrpünglich wie die Rednerin der SPD verriet, auf die Initiative der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen erstellt wurde, konkretisiert haben. Damit würde die nun zukünftig einmalige Beteiligung pro Jahr auch an die Gegebenheiten der Gremien angepasst ist. Doch wir stießen auf wenig Gegenliebe und die Vorlage blieb in Teilen aus unserer Sicht unkonkret.

Trotzdem hat der Gemeinderat der Vorlage mehrheitlich zugestimmt, und somit öffnen sich nun einmal im Jahr die Pforten für Elternvertreter*innen und Schüler*innen. Ein erster Schritt ist somit getan.

05.05.2020 – Rede zu TOP8 – Gemeinderatssitzung Walldorf durch Manfred Wolf


Sehr geehrte Frau Staab, meine sehr geehrten Damen und Herren,


Welche eine famose Vorlage wir vor uns haben. Um Eltern- und Schüler*innenbeteiligung im Arbeitskreis Schulentwicklung zu ermöglichen, soll man also die Gründung eines Schulbeirats ablehnen.

Einen Schulbeirat kann man in einschlägigen Gesetzen ja finden, der Arbeitskreis Schulentwicklung ist ein Eigenkonstrukt, das auch hier mal einleitend gesagt.  Die gesetzl. Rahmenbedingungen eines Schulbeirats sind ja in der Vorlage zitiert. In der Zusammensetzung des AK sind wir als Gemeinde aber auch vollständig souverän.


Einladend ist die Wahl der Formulierung der Vorlage nicht. Eine Formulierung „Erweiterung des Arbeitskreises Schulentwicklung um Vertreter*innen der Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen“ wäre sicher einladender gewesen, und den Rest in gutem Geiste hinten hinein zu packen. Aber die Vorlage lässt tief blicken.


Es sind einige Details nicht zu Ende definiert, und wir kündigen an diese Stelle an, im Laufe der Rede einen Änderungsantrag zu stellen.


Nun zum fachlichen Inhalt:  Die aktuelle Zusammensetzung des AK Schulentwicklung wird ja in der Vorlage genannt.  Mit Sicherheit wurden hier oft kluge und weitsichtige Dinge gefasst. Man entdeckt: „dass er sich z.B. mit der Umsetzung des Ganztagesbetriebes in den Einzelnen Schulen befasst hat“. Das ist gut gelungen, ohne Frage. Die hier gute Entwicklung und Weitsicht haben wir unter TOP7 ja schon gelobt. (Anmerkung: Hier ging es um den Schulbericht 2020 der Stadt Walldorf)


Bei der Änderung der Schulbezirke, war er wohl lange weit weniger erfolgreich, wie wir in der Vorlage zum TOP7 unter dem Punkt 8.1 der Tagesordnung sehen können, sonst hätte es den Gemeinderat doch wohl Zitat. „Nicht immer wieder beschäftigt“. Und Schulleiterinnen und Schulleiter wären nicht ein ums andere mal von Eltern befragt worden, und mussten immer wieder vertrösten. Und so wurde 5-Zügigkeit an der Schillerschule viel zu lange in Kauf genommen. Sicher gab es zeitweise Unsicherheiten bzgl. der Waldschule, aber rechtfertigte dies ein nachhaltiges Verharren auf dem Status Quo?


Nun bewegt sich aber auch da etwas, und die zu Treffenden Bedingungen werden angegangen. Auch wenn man vor einer Entscheidung nun erst mal wieder erst die Vorraussetzungen schaffen muss. Denn seit dem Umzug Sambugaschule (der wir als Grüne ausdrücklich begrüssen) an die Waldschule ist die dortige Mensa, die schon seit einiger Zeit auch für einen sinnvollen rhythmisierten Unterricht an den Kapazitätsgrenzen arbeiten muss, nun wohl definitiv zu klein.


Im übrigen sind auch hier, also bei einer Schulbezirksänderung,  wieder die betroffen Schulen, und damit die Schulgremien, inkl. Eltern und so vorhanden Schülervertretern zur Stellungnahme lt. Schulgesetz sowieso wieder zu befragen. Das ist ja schon in der Vergangenheit passiert, und die Schulkonferenzen haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Nur leider waren diese wohl nicht unbedingt im Gleichklang, oder es gab wohl sonstige Unsicherheiten und die Anläufe sind jeweils gescheitert. 

Warum nicht schon früher und regelmäßig die Einbindung von Eltern und Schüler*innen in den AK? Kamen doch von dieser Seite die Fragen vermehrt. Gerade wenn es Dinge gibt, wo man so nicht weiterkam?


Da man sich ja im Arbeitskreis auch mit den einzelnen Schulen befasst, wie auch zu lesen ist, ist es natürlich angezeigt, alle Schulleiter*innen am Tisch zu haben, das sehen wir auch so.


Nun, liest man eifrig weiter, so entdeckt man eine Zusammensetzung einer in Erwägung gezogenen Schulbeirats, der den Sinn eines solchen Gremiums vollständig da absurdum führt. Man schlägt vor, wenn ein Schulbeirat gegründet werden solle, in diesem auf die Rektor*innen unserer Schulen im Einzelnen zu verzichten, und stattdessen diese durch den Geschäftsführenden Schulleiter zu substituieren. Im Ernst?


Wie vorhin ausgeführt, wurde doch auch in den bisherigen Schulgremien mit einzelnen Schulen befasst? Das soll jetzt alles der Geschäftsführende Schulleiter tun? Nun, wir schätzen, es werden nur wenige Anwesende wissen was die Aufgaben eines solchen sind. Man findet seine Stellenbeschreibung im Schulgesetz §43 und lautet wie folgt: 


1) Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Schulen einer Schulart oder mehrerer Schularten im Gebiet eines Schulträgers aus dem Kreis der Schulleiter einen geschäftsführenden Schulleiter bestellen, der alle Angelegenheiten, die eine einheitliche Behandlung erfordern oder ihm durch besondere Anordnung übertragen werden, zu besorgen hat.

2) Die geschäftsführenden Schulleiter im Gebiet eines Schulträgers haben bei der Besorgung von Angelegenheiten, die mit Rücksicht auf die Einheit des örtlichen Schulwesens einheitlich geregelt werden müssen, das gegenseitige Einvernehmen herzustellen, bei allen übrigen verschiedene Schularten berührenden Angelegenheiten sich miteinander ins Benehmen zu 


Selbstverständlich muß beim juristischen „sich ins Benehmen setzen“  nicht zwingend das Einverständnis der anderen Beteiligten erreicht werden, aber das ernsthafte bemühen zur Herstellung eines Einvernehmens.
Nun „Geschäftsführend“ ist im allgemeinen Sinne ein dickes Brett, also eigentlich führen diese in den allermeisten weltlichen Organisationen tatsächlich ja „das das Geschäft“. Aber eine Führung der anderen Schulen ist da bei dem Posten nicht drin. Das würde ja schon fast dem absolut sinnvollen Prinzip der „individuellen Schulprofile“ widersprechen, die alle Schulen zurecht hochhalten. Keine Frage: Die Funktion selbst ist wichtig und gut, aber doch auf ein sehr enges Handlungsfeld „das einheitliche Behandlung bedarf“, begrenzt.


So kann man auch der Antwort einer Kleinen Anfrage des CDU Abgeordneten Karl Traub (Drucksache 15/5809) von 2014  an das zuständige Ministerium entnehmen:

„ Sie dienen der Schulverwaltung als wichtige Ansprechpartner*innen für koordinierende Aufgaben“


Es würde also schon an der Stelle gar keinen Sinn machen, da man sich ja auch über die Entwicklung der Einzelnen Schulen unterhalten möchte und soll, die anderen Rektoren nicht persönlich im Rund dabei zu haben.
Das kann man in der Vorlage auch sehen, dass in einem Schulbeirat lt. Gesetz eben überwiegend über Themen beraten werden soll, bei denen es wichtig ist dass alle gehört werden, oder es um z.B. genau die „Verlagerung einer Schule“ gehen soll.  Also das ist ja gar nicht der Job eines Geschäftsführenden Schulleiters. 


Und auch hier sollte es doch selbstverständlich sein, dass in einem großen Rund doch Raum für viele Ideen mit eben allen Schulleiter*innen am Tisch gibt. Es wird doch hier keine Monologe geben sollen, sondern man kommt gemeinsam ins Gespräch, und ringt im besten Geiste um die besten Ideen. Das tun wir doch, meine sehr geehrten Damen und Herren Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, ganz speziell in unseren Ausschüssen im Gemeinderat auch. Und das ist Gut so!


Sicher, ist Es immer die Frage, bis zu welcher Größe ein Gremium noch handlungsfähig ist.  Aber was ein Gemeinderat nebst Bürgermeisterin und Erstem Beigeordneten schafft, daß traut man anderen nicht zu?  Oder fürchtet man, nicht mehr so offen und vertrauensvoll reden zu können?  Die in Rede stehenden zusätzlichen Teilnehmer sind demokratisch in ihre Funktionen gewählt, unterliegen auch schon dort der Schweigepflicht und dem Zusammenarbeitsgebot. Oder sind leitende Angestellte der Stadt Walldorf. Wir meinen: Transparenz und Vertrauen, gerade in einer Demokratie kann man auch anders deklinieren.


Dann kommen wir mal zur Vorgeschlagenen, nennen wir sie  Kompromisslösung. Die steht ja ein wenig wackelig am Ende da. Mitglieder des Gesamtelternbeirats, Vertreter der SMV ggf. Schulsozialarbeit und eventuell der Kommunale Betreuung.


Vertreter der SMV, das können in Walldorf nur mal mindestens 3 sein, nämlich die SMV gibt es an allen 3 weiterführenden Schulen. Es gibt keine rechtlich bekannte Konstruktion, die aus den 3 Schulen in Walldorf nur je eine oder zwei Vertreter*innen machen könnte.


Und bei den Vertretern des Gesamtelternbeirates, also den i.d.R. jeweils 2 Vorsitzenden des Elternbeiräte der Schulen. Es sollen in einem Gremium, in dem wie ausgeführt sinnvollerweise alle Schulleiter*innen sitzen, nicht auch alle Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen sein? Was, wenn Dinge im Rund während einer Sitzung den Vorsitzenden des GEB doch nicht direkt geläufig sind, da sie während der Sitzung erst zu Tage treten? Vertagen?
Und wie soll das mit den Sitzungsunterlagen und der Vorbereitung denn laufen, wenn hier nicht mindestens je eine Vertreter*in einer jeden Schule dem AK Schulentwicklung dann angehört. Wie soll dann vor der Sitzung im Gesamtelternbeirat vorberaten werden? Würde man ggf. nur die 2 Vorsitzenden einladen, und diese somit die Unterlagen bekommen, sollen die dann die anderen Mitglieder blind befragen? „Ich möchte eure Meinung haben, aber um was ganz genau es geht, kann ich euch nicht zeigen?“ Absurd! 


Man hat sich hier der Begründung nach bei den Elternvertreter*innen einfach am §30 Schulgesetz orientiert. Ein wenig mehr Inspiration, und man hätte auch §57 nehmen können, dort steht zu lesen, dass jede(r) Elternbeirat, und damit i.d.R. die Vorsitzenden die Aufgabe haben:


 „für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;“


Hier gehören also je Schule die Elternbeiratsvorsitzenden, somit 5 statt ggf. 2 Vorsitzende des Gesamtelternbeirats hinein.
Der Vorsitz des Gesamtelternbeirat kann weiterhin bei Bedarf, wie es ja auch die Schulleiter*innen tun, bei der Stadtverwaltung unterjährig vorsprechen.


Hier dann unser Änderungsantrag wie folgt als Einfügung vor den letzen Satz In der Beschlussfassung:

Die Erweiterung des AK Schulentwicklung in der mind. 1x im Jahr tagenden  erweiterten Form wird festgelegt auf: Je eine Elternbeiratsvorsitzende oder Stv.*In den Schulen des Schulträgers, Je eine Vertreter*in der Schulen mit vorhandener SMV, eine Vertreter*in der Schulsozialarbeit, sowie im Regelfall mind. eine Leiter*in der Kommunalen Betreuung.


25 Mitglieder, dann 1x im Jahr. Fast identisch der Anzahl einer Gemeinderatssitzung. Warum wurde das in der Vorlage nicht fertig ausformuliert, sondern wachsweich gelassen? 


Schule und Eltern sind im Sinne der Schüler*innen in einer „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“. Und wenn beide Seiten zusammenarbeiten, dann ist zuallermeist auch der Schulerfolg ein besserer, und der hängt auch davon ab, was der Schulträger tut, oder unterlässt.  Und genau das ist der Sinn, dass sich die obersten Vertreter aller Beteiligten zusammensetzen.  Und das gilt in der jetzigen Zeit mehr denn je, denn momentan findet Schule ja überwiegend bei und durch die Eltern gemeinsam mit den Schüler*innen statt.  

Und hier an der Stelle muß deutlich gesagt werden: „Die Schulleiter*innen und auch die Lehrkräfte hier in Walldorf machen auch gerade jetzt einen verdammt guten Job,“ Ist der Normalzeit der Schulbetrieb sicher schon herausfordernd genug, so werden momentan aus Schulleitern und Schulleiter*innen nebenbei noch Krisenmanager, Raumplaner,IT- sowie Hygieneplanexperten und und und.“ Vielen Dank dafür!  Und auch in dieser Situation ein Lob an die Verwaltungsspitze und ihre eifrigen Helfer*innen in den Abteilungen, die unsere Schulen exzellent unterstützten, wo immer Sie nur können und darüber hinaus.  Vielen Dank an der Stelle an alle Beteiligten!


Als zweiten Punkt ist die Verlagerung der Themen frühkindlichen Bildung und Betreuung in den „Kultur-, Bildungs- und Partnerschaftsausschuss“ geplant. Wenn er dort noch mehr Raum bekommt, dann halten wir das für eine sehr gute Sache, denn das Thema ist wichtig und kann dort noch intensiver beraten und weiterentwickelt werden. Ein gute Ausgestaltung unterstützt hier letztlich ja die zukünftigen Schüler*innen an unseren Schulen in Walldorf in ihrer Vorbereitung auf ihre Schullaufbahn.


Sollte also unserem Änderungsantrag stattgegeben werden, so würden wir als Bündnis90/ Die Grünen diesen Schritt nach Öffnung und Beteiligung des AK sehr gerne zustimmen. Auch, weil wir es als einen Beitrag sehen, endlich mehr Junge Menschen in die Rathäuser zu bekommen.

Sind es nicht gerade momentan die, welche Unserer Gesellschaft die Augen geöffnet haben, was auch meine Generation in der Breite versäumt hat, nämlich den Klimawandel endlich ernst zu nehmen. Auch im Kontext Schule gilt: Wer, wenn nicht Schülerinnen und Schüler wissen, was für die Gestaltung ihrer Zukunft besonders zuträglich ist.


Elternbeiratsvorsitzende, und sicher aus Schulleiter*innen wissen, dass manch eine Entscheidung in den höchsten Gremien der Schulen, der Schulkonferenz, sicher anders ausgefallen wäre, säßen dort nicht junge Menschen gleich- und stimmberechtigt mit am Tisch. Und es geht hier in der Praxis eigentlich nie darum, dass Frontenbildung betrieben wird.

Nein, insbesondere durch die Beteiligung der Schüler*innen lassen sich zumeist einstimme Beschlüsse erreichen, die dann auch von allen zu Beteiligenden mitgetragen werden.


Und dass ist dass, was eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungspartnerschaft erst komplettiert.


Vielen Dank

Verwandte Artikel