Nicht auch noch der allerletzte Pfosten braucht ein Plakat – Plakatierungssatzung runderneuert

Am 12. März beriet der Gemeinderat der Stadt Walldorf über die Neufassung der Regeln für Plakatierungen. Für die Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen übernahm Stadtrat Manfred Wolf die Stellungnahme.

Plakate sind seit jeher eine Form der Bekanntmachung oder Werbung, und aus dem öffentlichen Raum nicht mehr wegzudenken. So wurden überliefert schon im antiken Rom behördliche Bekanntmachungen, sowie Gesetzestexte auf Holztafeln auf größeren Plätzen angebracht und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ab dem 15. Jahrhundert dann zunehmend die gedruckte Form verwendet.

Plakate sind nach wie vor wichtig, allerdings benötigt es Regeln, damit diese zum einen den Verkehr nicht behindert, indem Sie an wichtigen Stellen wie Kreuzungen nicht vom Fahren ablenken oder den Blick auf den Querverkehr nicht einschränken. Daher ist es gut, hier mit 15 m den Abstand zu Kreuzungen festzusetzen.  Aber gleichzeitig möchte niemand eine andauernd komplett mit Plakaten zugepflasterte Stadt haben. Daher ist für Nichtwahlzeiten eine Limitierung auf max. 300 Stück im Stadtgebiet sinnvoll. Die runderneuerten Satzungen sind also insgesamt gut und notwendig. An dieser Stelle schon daher unser Dank an Frau Müller, fürs Einbringen, mit uns im Rund Diskutieren und letztlich den Beschlussvorschlag für den Gemeinderat.

Bei der Durchsicht der Unterlagen mag man meinen, wir hätten uns als Fraktion nicht mit Vorschlägen eingebracht. Das Gegenteil ist der Fall! So hat unsere Fraktion geschlossen schon in der ersten vorbereitenden internen Sitzung des technischen Ausschusses am 12.12.2023 , also noch vor den schriftlichen Eingaben der Fraktionen, von Anfang an für eine klare, aber gleichzeitig auch großzügige Begrenzung von Wahlplakaten. 100 je Partei war unser Vorschlag. 

Das mittlerweile wohl alle Fraktionen einer Begrenzung zustimmen können, finden wir gut. Es werden sicher wieder Hunderte von Plakaten ab Ende April in Walldorf zu den anstehenden Wahlen zu sehen sein. Aber 80 pro Wahl plus je 20 bei je gleichzeitig stattfindenden Wahlen, also im Juni 2024 bspw. dann max. 120 je Partei, die zur Walldorfer Gemeinderatswahl antritt, sind immer noch mehr ausreichend. Aufgrund unserer Erfahrungen ist es so, dass schon 30-40 Plakate locker ausreichen, dass jede(r) Wahlberechtigte mehrere davon bemerken wird. 

Und irgendwo ist dann auch gut. Nicht auch noch der allerletzte Pfosten braucht ein Plakat.

Für sonstige Werbetreibende lohnen sich doch wohl auch schon wie bisher  je 20, sonst würden die das ja nicht tun, also ist das eine logische Konsequenz.

Auch bei der Beginnzeit für die Plakatierung bei Wahlen , die nicht wie bisher ab Mitternacht beginnt, hielten wir in den Vorberatungen, und halten wir immer noch für einen Rückschritt.

Plakatierungsbeginn Samstagmorgen 8 Uhr? Das wird stellenweise ein Verkehrsproblem geben. Liegt das doch zeitlich schön im morgendlichen Brötchenholverkehr und dem Wochenendeinkauf. Es hier beim nächtlichen Beginn zu belassen, dafür gab es absehbar leider keine Mehrheit hier im Rat.

Parteien mit mehreren der Leitern auf der Drehscheibe, samstagmorgens um 8h, hat auch was für sich. Immerhin gibt es dann gleich gratis Publicity obendrauf.

Auch, dass man das eine Plakat am Gartentor nun weiterhin ohne Papierkram hängen darf, haben wir von Anfang an befürwortet. Eine einmalige, formlose Mitteilung genügt. Ob Karnevals- oder Sportverein, Naturschutzbund oder sonstige Vereinigungen. Es wird weiterhin möglich sein, am eigenen Grundstück auf Aktionen oder Veranstaltungen hinzuweisen. Das steht in der gelebten Tradition, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen.

Dass Sport-, Spielplätze und Schulgelände, sowie deren zugehörige Grünflächen von Wahlwerbung ausgeschlossen sind, begrüßt unsere Fraktion ebenfalls sehr.

Wir stimmen der Vorlage und damit beiden Satzungen, trotz den geäußerten Bedenken zum Plakatierungsanfang bei Wahlen, zu.

Manfred Wolf

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