Überarbeitung der Umweltförderprogramme Gebäudehülle und Erdwärmepumpe

Für die Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen hielt Stadtrat und Fraktionsvorsitzender Wilfried Weisbrod am 16. April die Stellungnahme.

Überarbeitung der Umweltförderprogramme „Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle“ und „Erdwärmepumpe – Wärme aus der Erde

Bei der Kopplung des städtischen Förderprogramms an die Bundesförderung für effiziente gabe es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung unseres Förderprogramms noch ganz andere Rahmenbedingungen. Dies haben sich so geändert, dass:

Eine Zuschussförderung der BEG EM wird nun befristet für 36 Monate durch die BAFA zugesagt. Das städtische Förderprogramm ist befristet auf 12 Monate. Um eine finanziell planbare und sichere Maßnahmenumsetzung konform gewähren zu können, soll auch die städtische Förderung für 36 Monate zugesagt werden.

Da die ursprüngliche Begrenzung bei den Themen rund um die Förderung der Gebäudehülle weggefallen ist, schlägt die Verwaltung eine maximale Grenze städtischer Fördermittel von 25.000,00 € pro Bauteil (z.B. für Dachdämmung oder Fenstererneuerung) und Grundstück vor. Auch das ist nachvollziehbar und wird von unserer Fraktion unterstützt. Durch diese Deckelung ist auch eine maximale Förderhöhe zu kalkulieren. Auch bei größeren Projekten dürfte es zu keiner Deckelung der Förderbeträge führen.

Auch bei Erdwärmepumpen ist die am 01.01.2024 in Kraft getretene neue städtische Förderrichtlinie zu ändern, da diese an die BAFA gekoppelt ist.

Problematisch war hier, dass der maximale Fördersatz der anrechenbaren Kosten auf 70 % gedeckelt ist. Nicht nachvollziehbar war dabei, dass bei einer Kumulierung von weiteren Fördergeldern aus öffentlichen Mitteln für die zu fördernde Maßnahme eine Begrenzung auf maximal 60 % der geförderten Investitionsausgaben (anrechenbare Kosten) vorgenommen wird.

Auf Grund des in der Vorlage geschilderten Sachverhalts entstehen bei der Förderung von Erdwärmepumpen durch die Stadt Walldorf zwei Probleme.

Zum einen sind die anrechenbaren Kosten durch die KfW auf 30.000,00 € gesenkt und zum anderen ist die prozentuale Förderung auf bis zu 70 % erhöht worden. Durch diese Auslegung ist die städtische Förderung nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Zusammenfassung der Änderungen: Es soll zukünftig eine städtische Förderung unabhängig von Investitionsausgaben (anrechenbare Kosten) für Erdwärmepumpe für Wohngebäude in Form eines pauschalen Klimabonus geben. Bestandsgebäude: Bisher wurden durch die Stadt Walldorf in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten maximal 12.500,00 € pro Grundstück zusätzlich zur BAFA gefördert. Ab sofort soll unabhängig von anrechenbaren Kosten neben der Förderung durch die KfW ein Klimabonus für Erdwärmepumpen mit Erdwärmesonden in Höhe von pauschal 12.500,00 € für Mehrfamilienhäuser bis 3 Wohneinheiten pro Grundstück gezahlt werden. Ab 4 Wohneinheiten soll der Klimabonus pauschal 15.000,00 € pro Grundstück betragen. Für Erdwärmepumpen mit Erdkollektoren soll der Klimabonus pauschal für Mehrfamilienhäuser bis 3 Wohneinheiten in Höhe von 6.250,00 € pro Grundstück gezahlt werden. Ab 4 Wohneinheiten soll der Klimabonus pauschal bei 7.500,00 € pro Grundstück liegen. Neubauten: Bisher wurden durch die Stadt Walldorf in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten maximal 5.000,00€ für die Bohrung für eine Erdwärmepumpe mit Erdsonden pro Grundstück gefördert. 13 Ab sofort soll für diese Variante der Erdwärmepumpe unabhängig von anrechenbaren Kosten neben der Förderung durch die KfW ein Klimabonus in Höhe von pauschal 5.000,00 € pro Grundstück gezahlt werden. Allgemein: Bewilligungszeitraum: Erhöhung von 12 Monaten auf 36 Monate Antragszeitpunkt: Statt vor Abschließung eines Lieferungs- oder Leistungsvertrag nur noch vor Baubeginn Einreichung aller erforderlichen Unterlagen nach Maßnahmenumsetzung: Statt nach 6 Wochen, spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums.

Die Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen stimmt den Änderungen der Förderrichtlinien „Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle“ und „Erdwärmepumpe – Wärme aus der Erde“ zu.

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