die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Walldorf stellt den am 17. Juni 2021 schon einmal gestellten Antrag zur Verbesserung der Versorgung mit Ladesäulen erneut. Hintergrund ist die Information aus der letzten Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Walldorf , dass die Stadtwerke Walldorf als Stromnetzbetreiber nach heutiger Rechtsauffassung gemäß § 7c EnWG keine öffentliche Ladeinfrastruktur errichten und betreiben dürfen.
Der ab 2023 geltende Paragraph 7c des EnWG legt fest, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben dürfen.
Sinn der Übung ist es, regulierte von wettbewerblich organisierten Geschäftsbereichen sorgsam zu trennen, um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern. Unter Wettbewerbsgesichtspunkten eigentlich eine gute Idee.
Was hier Ärger bereitet, ist die Tatsache, dass diese Information nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. Die Strombinnenmarktrichtlinie der EU ist vom Juni 2019 und sollte schon mit einer Frist zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 31.12.2020 erfolgen. Es ist bemerkenswert, dass die Geschäftsführung der SWW diese Richtlinie nicht gekannt hat oder aber diese Information nicht an den Gemeinderat weitergegeben hat!
Im Folgenden der erneuerte Originalantrag vom 26.07.2022
Hier der Verweis auf den Beitrag aus Juni 2021:
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